Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024

Anfang September hat der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, welches ab dem 01. Januar 2024 in Kraft tritt.
 

Was genau ändert sich?

Zukünftig soll jede neu eingebaute Heizung zu mind. 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, dies gilt zunächst nur für Neubaugebiete. Bestehende Heizungen dürfen vorerst weiterlaufen und repariert werden. Auch hier gibt es eine zeitliche Frist: Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.


Die Grundstruktur des neuen GEG

Müssen Sie Ihre aktuelle Heizung austauschen?

Alle vor dem 01. Januar 2024 installierten Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, dürfen bis Ende 2044 weiterbetrieben werden. Sie können Ihre defekte Heizung reparieren. Diejenigen, die in eine neue Heizungsanlage installieren, müssen jedoch in nachhaltige Technik investieren.

Was bedeutet eine nachhaltige Investition?

Ab dem 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Empfehlenswert ist es, sich bereits jetzt für den Einbau einer neuen Heizungsanlage zu entscheiden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird.


Mit unseren Wärmelösungen erfüllen Sie die GEG-Anforderungen* automatisch:

 

Wärme.umwelt (plus)   

Wärme.hybrid (plus)

Fernwärme    

ESWlokal°

 

Sprechen Sie uns bei Fragen oder Interesse gerne an!

 

*Die Vorgaben aus dem GEG greifen für Sie erst, wenn in Ihrer Kommune eine kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist (siehe unten für die einzuhaltenden Fristen).


Können Sie zukünftig noch wärme.ideal (plus) Anlagen einbauen?

Sollten Sie im Zeitraum von 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eine wärme.ideal (plus) Anlage einbauen, müssen folgende Anteile an Biomasse oder Wasserstoff eingesetzt werden:

  • Ab 2029: 15 %
  • Ab 2035: 30 %
  • Ab 2040: 60 %

Wir werden für Sie sicherstellen, dass Ihre neue wärme.ideal (plus) Anlage auch fristgerecht die aufgelisteten Anteile erfüllt, sodass sie sorgenfrei ins neue Jahr starten können. Wir beraten Sie weiterhin gerne, ob eine Ergänzung Ihrer wärme.ideal (plus) Anlage mit einer Wärmepumpe oder ein Austausch gegen eine wärme.umwelt (plus) Anlage für Sie die optimale Lösung ist.


Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist mit dem neuen Gesetz verbunden und wird flächendeckend für alle Bundesländer zur Pflicht. Großstädte ab 100.000 Einwohner*innen haben die nächsten drei Jahre Zeit zur Planung, kleinere Städte und Gemeinden ca. 5 Jahre.

Fristen kommunale Wärmeplanung

Spätestens zu diesen Fristen muss die kommunale Wärmeplanung umgesetzt werden.

Ab diesem Zeitpunkt gilt dann entsprechend für neue Heizungsanlagen ein vorgeschriebener Erneuerbare-Energien-Anteil von 65 %.


Weitere Informationen

Bundesregierung:

Gesetz für Erneuerbares Heizen

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

        Gebäudeenergiegesetz        

   Energetische Stadtsanierung