
BESSERE STROMERLÖSE DURCH DIREKTVERMARKTUNG
Im Unterschied zum fixen EEG-Vergütungsmodell wird der Strom aus erneuerbaren Energiequellen bei der Direktvermarktung direkt an Großabnehmer oder an der Strombörse verkauft, um höhere Stromerlöse zu erzielen. Als Direktvermarkter übernimmt Energieservice Westfalen Weser die Vermarktung und Abrechnung des von Ihnen produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien in derzeit drei verschiedenen Modellen.
Direktvermarktung gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)
Der Strom aus erneuerbaren Energiequellen (z. B. Biogas-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen) wird bei der EEG-Direktvermarktung direkt an Großabnehmer oder an der Strombörse verkauft. Als Direktvermarkter übernimmt Energieservice Westfalen Weser die Vermarktung und Abrechnung des von Ihnen produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien in derzeit zwei verschiedenen Modellen.
Vermarktung im Marktprämienmodell
Hier wird der Unterschied zwischen der EEG-Vergütung und dem an der Börse erzielten Strompreis durch die Marktprämie exakt ausgeglichen. Für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien entsteht also im Marktprämienmodell kein finanzieller Nachteil. Für die Direktvermarktung im Marktprämienmodell können Sie Ihre Anlage ganz unverändert weiterfahren, Sie müssen Ihren Strom nur in einen EEG-Bilanzkreis einspeisen und dürfen ihn nicht selber nutzen.
Vermarktung von bedarfsgerechter Stromerzeugung bei Biogasanlagen
Eine Ergänzung zu diesem genannten Modell ist die bedarfsgerechte Stromerzeugung, denn damit lassen sich die Erlöse aus der Direktvermarktung weiter steigern. Biogasanlagen, die in der Lage sind, ihre Erzeugungsleistung über den Tag flexibel an schwankende Marktpreise anzupassen, können überdurchschnittliche Stromerlöse erzielen. Hierfür bietet der Gesetzgeber die Flexibilitätsprämie an. Von Vorteil sind bei der bedarfsgerechten Stromerzeugung zusätzliche Kapazitäten, wie ein weiteres Blockheizkraftwerk, ein zusätzlicher Gasspeicher oder ein größerer Wärmepufferspeicher.
Direktvermarktung gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Der Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird bei der KWKG-Direktvermarktung direkt an Großabnehmer oder an der Strombörse verkauft. Als Direktvermarkter übernimmt Energieservice Westfalen Weser die Vermarktung und Abrechnung des von Ihnen produzierten Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in derzeit einem Modell.
Vermarktung im Kurzfristhandel an der Strombörse
Hier wird der Strom ohne Förderung zum Marktpreis an der Börse verkauft.
Ihre Vorteile
Kompetenz: Mit uns als rein kommunales Unternehmen haben Sie einen zuverlässigen Partner, der seit Jahren Erfahrung in der Direktvermarktung hat.
Transparenz: ESW verfügt über ein eigenes Bilanzkreismanagement zur Vermarktung der eigenen und fremden Energieanlagen.
Unterstützung: Sie teilen uns nur die verfügbare Leistung mit, die Vermarktung und Abrechnung regeln wir für Sie.
Risikominimierung: Wir tragen das Bilanzkreisregelenergierisiko.
Rechtssicherheit: Die Dienstleistungsverträge, die Sie mit uns abschließen, wurden von einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei geprüft.
Unsere Leistungen
Beratung: Umfassende und kompetente Beratung rund um die Stromvermarktung
Formalitäten: Übernahme der erforderlichen Formalitäten und Leistungen zum Übergang in die Direktvermarktung
Anmeldung: An- und Abmelden von Anlagen in unserem EEG- und KWKG-Bilanzkreis
Prognosen: Erstellung einer Einspeiseprognose Ihrer Anlage
Vermarktung: Direktvermarktung Ihres Stroms
Meldungsabwicklung: Erstellung und Versand von Einspeisemeldungen nach REMIT
Steuertechnik: Über webbasierte Portale möglich